13.09.2012: Rede von Peter Zittier zum Landesentwicklungsplan Windkraft
Bei dem hier zur Abstimmung und Stellungnahme vorliegenden Tagesordnungspunkt, dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan  Hessen – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, handelt es sich um ein äußerst komplexes Werk, welches der positiven Zielsetzung des Hessischen Energiegipfels, den Energiebedarf des Landes bis 2050 mit erneuerbaren Energien sicherzustellen, dienen soll.  Konsens wurde deshalb darüber erzielt, 2% der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie bereitzustellen.
Aus diesem Grunde hat die Verbandskammer des Regionalverbandes bereits Ende April Ausschluss und Abstandskriterien festgelegt, von denen der jetzt vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplan in einigen gravierenden Punkten abweicht.
Zudem liegen auch noch der im Energiekonzept der Landesregierung angekündigte naturschutzfachliche Erlass, der die Kriterien für die regionalplanerische Bewertung benennt, benennen soll nicht vor, noch die im Umweltbericht genannten Materialien zum Landschaftsprogramm.
Ebenso wurde das Gutachten zu windkraftempfindlichen Vogel und Fledermausarten erst Mitte Juli ins Internet gestellt.
Diese zusätzlichen Informationen wären und waren aber von bedeutender Wichtigkeit um den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes abschließend beurteilen zu können.
Überhaupt lag der Entwurf der Gemeinde Schöneck erst Anfang Juli, sozusagen mit Beginn der Sommerferien und in der parlamentarischen Sommerpause vor. Inwieweit hier der Landesregierung, vertreten durch den RP absichtliches Handeln unterstellt werden kann, überlasse ich Ihrer eigenen Interpretation.
Das der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 7.8.12 den Änderungen des Landesentwicklungsplanes in der vorliegenden Fassung zugestimmt hat, ist sicherlich auch diesem zeitlichen Druck zuzuschreiben, zumal im Anschreiben wohl auch der Eindruck suggeriert wurde, diese Änderungen wären mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein Main und der Regionalversammlung Südhessen abgestimmt gewesen.
Dies war aber mitnichten der Fall!
Die Stellungnahme des Regionalverbandes soll auf der Sitzung in der kommenden Woche verabschiedet werden und sieht Änderungen bei folgenden Punkten vor:
•    Zu Z3a: die Mindestwindgeschwindigkeit ist zu reduzieren von 5,75 m/s auf 5,5 m/s in 140 Meter Höhe und 5,25 m/s in 100 Meter Höhe. Dies wird damit begründet, dass bei der Beibehaltung der vorgegebenen Windgeschwindigkeit weder dem Landkreis Offenbach, noch dem Landkreis Groß Gerau Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung stünden. Auch im westlichen Main-Kinzig-Kreis wäre eine gravierende Flächenreduzierung der Suchräume zu vermelden.
•    Zu Z3b: Hier wurden Suchraumabstände I 750 Meter und II 1000 zu Wohn und Bauflächen festgelegt, wobei der Regelabstand von 1000 Metern nur mit Zustimmung der Gemeinde unterschritten werden kann.
•    Zu Z3e: Der als generelles Ausschlußkriterium geltende Schutzwald soll zurückgenommen werden, da Windkraftanlagen Klimaschutzaspekten, Bodenschutz- oder Trinkwasserschutz- aspekten seltenst widersprechen.
•    Zu Z3f: Anzahl der Windkraftanlagen mindestens 3 soll gestrichen werden, um auch hier dem Ausnahmefall Rechnung tragen zu können und ggf. nur eine Windkraftanlage errichten zu können.
Die Aussagen zu Natura 2000 Gebieten und den Artenschutzbestimmungen erfordern aktuelle und differenzierte Datengrundlagen, die bei „Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung“ so der Auftrag der Regionalplanung, kaum substantiell begründet und deshalb auch nicht festgeschrieben werden sollten.
Allgemein wird in der Vorlage der Landesentwicklungsplanänderung von tendenziell negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Windkraftanlagen gesprochen. Eine solche Festlegung ist rein subjektiv, abhängig von gesellschaftlicher Akzeptanz und persönlichem Landschaftsbildempfinden und hat hier meiner Meinung nach nicht zu suchen.
Lassen Sie mich zusammenfassen:
Sämtliche Ausschlusskriterien verringern die Fläche der Suchräume zur Windenergienutzung. Der vorliegende Entwurf würde nur noch ca. 7700 ha, anders ausgedrückt 3,1 % der Landesfläche als Suchfläche ermöglichen und einige Gemeinden und Kreise komplett bzw. gravierend von der alternativen Energiegewinnung durch Windenergienutzung ausschließen. Mit den eben skizzierten und möglichen Änderungen würde sich diese Zahl auf knapp 13.000 ha, rund 5,3 % der Landesfläche erhöhen.
Hier aber sämtliche notwendigen Änderungsanträge detailliert einzubringen war in der Kürze der Zeit nicht machbar und hätte sicherlich unsere Gemeindevertretung bei der Beschlussfassung überfordert, so dass wir nicht umhin kommen werden, die Vorlage in seiner Komplexität komplett abzulehnen.
Es gilt das gesprochene Wort