28.10.2010: Keine zusätzlichen Finanzmittel für Vorplatz Rathaus Büdesheim

Abstimmung (Punkt 1 und 2 wurden getrennt abgestimmt):
Punkt 1: 18 Stimmen dafür, 12 dagegen, 3 Enthaltungen
Punkt 2 (Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss): 19 dafür, 6 dagegen, 8 Enthaltungen

Beschlussvorschlag (Änderungsantrag nach Stellungnahme der Kommunalaufsicht):
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Der Gemeindevorstand kann für das Vorhaben Rathaus Büdesheim ausschließlich über die dafür vorgesehenen 45.000 € verfügen unter der Maßgabe, dass ein barrierefreier Zugang auf Rampenbasis realisiert wird.
2. Die Gemeindevertretung widerspricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Übertragung von Haushaltsresten in Höhe von 50.000 € aus der Kostenstelle I 36300 1005 sowie 7.000 € aus der Kostenstelle I 363000 1008 aus dem Haushalt 2009 in den Haushalt 2010.
Begründung:
Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen liegt mittlerweile vor. In ihr wird folgendes ausgeführt:
„Dem Jahresabschluss der Gemeinde (§ 114s Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung) ist eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 114t Hessische Gemeindeordnung mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“
Der Jahresabschluss des Jahres 2009 lag der Gemeindevertretung noch nicht zur Beschlussfassung vor, über eine Mittelübertragung wurde daher noch nicht entschieden. Insofern kann der Gemeindevorstand im Jahr 2010 auch nicht, wie in der Vorlage für den Ausschuss für Strukturplanung, Bau und Verkehr am 07.10.2010 beschrieben, über diese Mittel verfügen.


Ursprünglicher Beschlussvorschlag (vor Eintreffen der Stellungnahme der Kommunalaufsicht):
Dem Gemeindevorstand wird untersagt, bis zu einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht, Aufträge zur Umgestaltung des Vorplatzes Rathaus Büdesheim zu vergeben.
Begründung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag:
Die Vergabe des Auftrags wie in der Sitzung des Ausschusses für Strukturplanung, Bau und Verkehr vom 07.10.2010 vorgestellt, widerspricht aus Sicht der Grünen sowohl dem verabschiedeten Haushalt als auch den Auflagen der Kommunalaufsicht. Die Grüne Fraktion hat sich mit folgenden Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt:
    • Kann ein Einzelkredit von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, obwohl nur 40 Prozent der Kosten als „notwendig“ klassifiziert werden können, der Rest aber auf „wünschenswerte“ Maßnahmen entfällt?
    • Kann eine Genehmigung erfolgen, obwohl der „wünschenswerte“ Teil der Maßnahme gegen das von der Gemeindevertretung beschlossene Konsolidierungsprogramm verstößt, das ebenfalls Grundlage Ihrer Haushaltsgenehmigung war?
    • Für den Fall, dass die Gemeinde keinen Einzelkredit beantragt, sondern aus anderen - bei defizitärer Haushaltsführung naturgemäß nicht vorhandenen – Mitteln bestreiten will: Kann eine solche Umgehung der Auflagen von der Kommunalaufsicht akzeptiert werden?
    • Ist der Gemeindevorstand befugt, eine Investitions-Maßnahme, für welche die Gemeindevertretung im Haushalt nur 45.000 € bewilligt hat, auf mehr als das Doppelte aufzustocken?
    • Fragen zur Übertragung „nicht verbrauchter“ Mittel aus dem Haushalt 2009:
      • Kann eine Übertragung von Mitteln mit so vollkommen unterschiedlichen Zweckbestimmungen vorgenommen werden? Oder ist die Übertragung nicht verbrauchter Mittel nicht vielmehr vorgesehen, um beispielsweise begonnene Bauvorhaben abzuschließen? 
      • Kann eine Übertragung vorgenommen werden, obwohl das Haushaltsjahr 2009 mit einem erheblichen Fehlbetrag abschließt? Oder müssen nicht vielmehr Weniger- Verbräuche bei einzelnen Kostenstellen zur Minderung des Fehlbetrags eingesetzt werden? Vergleichbar schreibt §114m (2) vor: „Überschüsse der Ergebnisrechnung sind den Rücklagen zuzuführen, soweit nicht Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen sind.“
      • Welches Gremium ist legitimiert, über die Übertragung von Mitteln zu entscheiden?
    • Welches Gremium kann über eine freihändige Auftragsvergabe entscheiden?
Um Schaden für die Gemeinde durch nicht gedeckte Verträge zu vermeiden, soll die Auftragsvergaben bis zur endgültigen Klärung zurückgestellt werden.