07.07.2009: Bauleitplanung der Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf
Hier: Bebauungsplan „Biogasanlage Roßdorf“
Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Änderungsantrag zu TOP 6

Abstimmung über die Änderung:
zugestimmt: 19 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltung

Anschließende Abstimmung über den geänderten Antrag:
zugestimmt: 35 Stimmen dafür

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen in fett, Streichungen durchgestrichen):

Die Gemeinde Schöneck steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Hinsichtlich der Bauleitplanung „Biogasanlage Roßdorf“ werden jedoch erhebliche Bedenken geltend gemacht.
In Zusammenhang mit der Belieferung und anschließenden regelmäßigen Gärresteausbringung wird das Wirtschaftswegenetz in Schöneck möglicherweise einer wesentlich stärkeren Belastung ausgesetzt sein. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu erheblichen nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen für die Nutzer im Rahmen des Freizeitverkehrs, insbesondere der Freizeitwegeachse „Regionalparkroute Hohe Straße“.
Die vorliegende Planung ist durch belastbare Aussagen bzw. ein aussagekräftiges Verkehrsgutachten zu ergänzen, dem die zusätzliche Belastung des Schönecker Wirtschaftswegesystems zweifelsfrei entnommen werden kann. Weiterhin zu berücksichtigen ist auch der überörtliche Verkehr, der durch die Gemarkung Schöneck geführt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der als gewerblicher Güterverkehr einzustufende Andienungsverkehr der Biogasanlage soweit als möglich auf das klassifizierte Straßennetz zu verlagern ist.
Soweit eine Nutzung des Schönecker Wirtschaftswegesystems erfolgen muss, ist im Rahmen der Bauleitplanung der fachliche Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Wege hinsichtlich ihrer Ausbaubreite und Ausbauart für den geplanten zusätzlichen Schwerlastverkehr geeignet sind. Gegebenenfalls hat auf Kosten des Anlagenbetreibers ein entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erforderlicher Wegeausbau zu erfolgen.
Die Belange des Freizeitverkehrs (Fußgänger / Fahrradfahrer) sind hierbei ebenfalls ausreichend zu würdigen.
Durch die überwiegende Verwendung von Mais als Inputstoff für die Biogasanlage wird die Monokultivierung der Landschaft verstärkt. Um den Nachteilen von Monokulturen (z.B. fehlende Vernetzungsmöglichkeit von Flora und Fauna, Verstärkung der Blütenarmut insbesondere für Bienen, Hochwassergefahr in Folge von zeitweise geringer Versickerungsfähigkeit auf Maisanbauflächen) zu entgegnen, sind vom Betreiber und den Rohstofflieferanten geeignete Maßnahmen (z.B. Feldrandhecken, Brachflächen, Blumenwiesen etc.) in signifikantem Ausmaß zu ergreifen.
Der Gemeinde Schöneck ist eine Übersicht vorzulegen, der alle Anbauflächen entnommen werden können, deren Produkte zur Belieferung der Biogasanlage Roßdorf bestimmt sind.

Begründung:
Die Biogasproduktion ist ein zweifellos sinnvoller und notwendiger Baustein beim Umstieg auf einen regenerativen, dezentralen Energiemix. In der Stromproduktion kann Biogas durch seine Regelbarkeit die Lücke von Photovoltaik und Wind füllen. Deshalb soll der negative Grundtenor aus dem Einwand entfernt werden. Insbesondere der erste Absatz der ursprünglichen Beschlussvorlage stellt eine vorverurteilende Wertung dar, obwohl an anderer Stelle darauf hingewiesen wird, dass die Unterlagen z.T. nicht aussagefähig sind.
Gleichwohl hat die Produktion von Biogas erhebliche Nebenwirkungen. Wenn diese bereits in der Planung berücksichtigt werden, findet das Projekt ausreichende Akzeptanz.