07.07.2009: Bauleitplanung der Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf
Hier: Bebauungsplan „Biogasanlage Roßdorf“
Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Änderungsantrag zu TOP 6
Abstimmung über die Änderung:
zugestimmt: 19 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltung
Anschließende Abstimmung über den geänderten Antrag:
zugestimmt: 35 Stimmen dafür
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen in fett, Streichungen
durchgestrichen):
Die Gemeinde Schöneck steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Hinsichtlich
der Bauleitplanung „Biogasanlage Roßdorf“ werden jedoch erhebliche Bedenken geltend
gemacht.
In Zusammenhang mit der Belieferung und anschließenden regelmäßigen Gärresteausbringung
wird das Wirtschaftswegenetz in Schöneck möglicherweise einer wesentlich stärkeren
Belastung ausgesetzt sein. Darüber hinaus kommt es möglicherweise zu erheblichen nicht
hinnehmbaren Beeinträchtigungen für die Nutzer im Rahmen des Freizeitverkehrs, insbesondere
der Freizeitwegeachse „Regionalparkroute Hohe Straße“.
Die vorliegende Planung ist durch belastbare Aussagen bzw. ein aussagekräftiges
Verkehrsgutachten zu ergänzen, dem die zusätzliche Belastung des Schönecker
Wirtschaftswegesystems zweifelsfrei entnommen werden kann. Weiterhin zu berücksichtigen ist
auch der überörtliche Verkehr, der durch die Gemarkung Schöneck geführt wird. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass der als gewerblicher Güterverkehr einzustufende Andienungsverkehr der
Biogasanlage soweit als möglich auf das klassifizierte Straßennetz zu verlagern ist.
Soweit eine Nutzung des Schönecker Wirtschaftswegesystems erfolgen muss, ist im Rahmen der
Bauleitplanung der fachliche Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Wege hinsichtlich ihrer
Ausbaubreite und Ausbauart für den geplanten zusätzlichen Schwerlastverkehr geeignet sind.
Gegebenenfalls hat auf Kosten des Anlagenbetreibers ein entsprechend den allgemeinen
anerkannten Regeln der Technik erforderlicher Wegeausbau zu erfolgen.
Die Belange des Freizeitverkehrs (Fußgänger / Fahrradfahrer) sind hierbei ebenfalls ausreichend zu
würdigen.
Durch die überwiegende Verwendung von Mais als Inputstoff für die Biogasanlage wird
die Monokultivierung der Landschaft verstärkt. Um den Nachteilen von Monokulturen (z.B.
fehlende Vernetzungsmöglichkeit von Flora und Fauna, Verstärkung der Blütenarmut
insbesondere für Bienen, Hochwassergefahr in Folge von zeitweise geringer
Versickerungsfähigkeit auf Maisanbauflächen) zu entgegnen, sind vom Betreiber und den
Rohstofflieferanten geeignete Maßnahmen (z.B. Feldrandhecken, Brachflächen,
Blumenwiesen etc.) in signifikantem Ausmaß zu ergreifen.
Der Gemeinde Schöneck ist eine Übersicht vorzulegen, der alle Anbauflächen entnommen werden
können, deren Produkte zur Belieferung der Biogasanlage Roßdorf bestimmt sind.
Begründung:
Die Biogasproduktion ist ein zweifellos sinnvoller und notwendiger Baustein beim Umstieg auf einen
regenerativen, dezentralen Energiemix. In der Stromproduktion kann Biogas durch seine
Regelbarkeit die Lücke von Photovoltaik und Wind füllen. Deshalb soll der negative Grundtenor aus
dem Einwand entfernt werden. Insbesondere der erste Absatz der ursprünglichen Beschlussvorlage
stellt eine vorverurteilende Wertung dar, obwohl an anderer Stelle darauf hingewiesen wird, dass die
Unterlagen z.T. nicht aussagefähig sind.
Gleichwohl hat die Produktion von Biogas erhebliche Nebenwirkungen. Wenn diese bereits in der
Planung berücksichtigt werden, findet das Projekt ausreichende Akzeptanz.