16.09.2010: Veröffentlichung der Mustersatzungen des Hessischen Städte-
und Gemeindebunds
Abstimmung:
einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Um das vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in Form von Mustersatzungen erarbeitete
Wissen breiter zu streuen und effektiver nutzbar zu machen, wird der Gemeindevorstand beauftragt,
beim Hessischen Städte- und Gemeindebund darauf hinzuwirken, dass die Mustersatzungen z.B.
auf der Homepage des HSGB veröffentlicht werden.
Begründung:
Der über Beitragsmittel finanzierte HSGB unterstützt die Städte und Gemeinden u.a. durch
Mustersatzungen in ihrer Arbeit. Diese Mustersatzungen werden heute nur den
Verwaltungen/Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt. In Satzungs-
Vorlagen des Gemeindevorstands wird immer wieder auf die Mustersatzungen des HSGB
verwiesen. Eine Veröffentlichung im Internet findet bislang nicht statt.
Satzungen sind die Gesetzbücher der Gemeinden. Beschlossen werden sie von ehrenamtlichen
Kommunalpolitikern. Im Zuge von vom Gemeindevorstand vorgelegten Satzungsänderungen, aber
auch bei eigenen Initiativen, stellt sich häufig die Frage, wie ein Sachverhalt denn von anderen
Gemeinden geregelt wird. Üblicherweise wird heutzutage dann „gegoogelt“. Es wäre deutlich
effizienter und effektiver, wenn stattdessen auch direkt auf die Mustersatzungen des HSGB
zugegriffen werden könnte. Denn hierin ist das über Jahre gewachsene Know-How der hessischen
Städte und Gemeinden gebündelt.