Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2015: Bietverfahren für Altes Schloss Büdesheim beschlossen
"Wie kann das Alte Schloss, das sich die letzten etwa 30-40 Jahre seiner bisher langen Geschichte im Besitz der Gemeinde Schöneck befand, am besten erhalten werden?" Das ist die Kernfrage, die derzeit Schöneck und Büdesheim bewegt. Dass das Schloss erhalten wird, ist unter allen Beteiligten unstrittig, gestritten wird vielmehr über die Verfahren.
Ein kurzer Rückblick: Im Dezember 2013 hatte die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, das Schloss zum Verkauf anzubieten. Im Dezember 2014 lag schließlich ein aus unserer Sicht sowohl inhaltlich als auch finanziell gutes Angebot auf dem Tisch der Gemeindevertretung. Neben dem Schloss, das durch einen Restaurantbetrieb und einen Veranstaltungsraum öffentlich zugänglich bleiben sollte, sollte dabei auch die angrenzende Freifläche verkauft und bebaut werden. In Summe für 1,8 Millionen Euro. Jedoch machte ein von der mittlerweile gegründeten Bürgerinitiative beauftragter Rechtsanwalt rechtliche Bedenken geltend. Und tatsächlich, auch nach Einschätzung des hessischen Städte- und Gemeindebundes hätte entweder ein Bieterverfahren stattfinden müssen oder es hätte vor dem Beginn von Verhandlungen mit Interessenten ein Wertgutachten eingeholt werden müssen.
Heute stellt sich die Frage, wie wir mit dieser juristischen Einschätzung umgehen: Da logischerweise rückwirkend das Gutachten nicht mehr vor den Beginn der Verhandlungen platziert werden kann, bleibt nur noch die Variante, in ein Bieterverfahren zu gehen, so wir weiter willens sind, das Schloss zu verkaufen. FDP und Bürgerinitiative wollen dagegen das Verfahren für sechs Monate aussetzen, um der Bürgerinitiative exklusiv Zeit zu geben, ein eigenes Bewirtschaftungskonzept zu entwickeln.
Es lässt uns keinesfalls unbeeindruckt, dass 700 Menschen gegen den Verkauf unterschrieben haben, und der Zwischenstand des Konzeptes, der im Ortsbeirat Büdesheim präsentiert wurde, enthält einige gute Ansätze. Wir sind jedoch nicht überzeugt genug, dass wir eingleisig und alternativlos auf die in Entwicklung befindlichen Konzepte der BI setzen sollten. Denn den Konzepten folgend würde die Gemeinde Eigentümer bleiben und daher nach wie vor für die Kosten und Risiken der Instandhaltung gerade stehen müssen. Wir halten es für fraglich, dass es gelingen wird, dass die Erträge aus einer Schlossbewirtschaftung diese Kosten dauerhaft übersteigen. Deshalb halten wir nach jetzigem Kenntnisstand nach wie vor den Verkauf für die bessere Lösung und wollen das Bieterverfahren einleiten. Und am Ende haben wir hoffentlich die Auswahl unter mehreren guten Alternativen – von Investoren und der Bürgerinitiative. Über einen Verkauf entschieden wird erst am Ende des Bieterverfahrens. Dadurch bekommt die Bürgerinitiative "automatisch" die geforderte Zeit, die auch das Bieterverfahren benötigt. Damit das komplexe Verfahren dieses Mal rechtlich einwandfrei abgewickelt wird, soll ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Diese Vorgehensweise wurde von der Mehrheit von CDU, SPD und Grünen in einer gemeinsam getragenen Beschlussvorlage beantragt und beschlossen. Zum Antrag und zum Redebeitrag von Wolfgang Seifried hier ...
Innenentwicklung statt Neubaugebiet Kilianstädten Süd
In der emotionalen Debatte um das Alte Schloss ging ein anderer, damit aber durchaus im Zusammenhang stehender Antrag unserer Fraktion fast unter und wurde leider abgelehnt. Auch beim Alten Schloss handelt es sich im Grunde genommen um Innenentwicklung. Um dem Flächenfraß Einhalt zu gebieten, forderten wir, dass die Planungen für ein Neubaugebiet südlich Kilianstädtens in diesem Jahr nicht wie beschlossen aufgenommen werden. Laut Umweltbundesamt wird deutschlandweit nach wie vor täglich (!) eine Fläche so groß wie 113 Fußballfelder neu ausgewiesen, die Summe lauter kleiner Baugebiete wie in Schöneck. Alle Schönecker Parteien sind sich zudem einig, dass die Innenentwicklung vorangetrieben werden soll, dass zum Beispiel Baulücken gefüllt oder Leerstände reaktiviert werden sollen, um die Ortskerne nicht verwaisen zu lassen. Hierzu gibt es einen einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung. Der Ausweis von Neubaugebieten konterkariert jedoch dieses Vorhaben: Es ist nun mal einfacher, ein Haus in einem Neubaugebiet auf der grünen Wiese zu bauen, als beispielsweise ein Haus im Ortskern zu kaufen und zu sanieren. Auf diesen Konflikt hatte in einer Ausschusssitzung die Verwaltung hingewiesen. Auch Förderprogramme des Landes Hessen zur Innenentwicklung werden nur gewährt, wenn nicht parallel dazu Neubaugebiete ausgewiesen werden. Überall hat man erkannt, dass es keinen Sinn macht, diese miteinander konkurrierenden Initiativen zu parallelisieren, leider nicht in Schönecks Kommunalpolitik. Hier will man mit Innenentwicklungskonzepten gegen die eigenen Beschlüsse für Neubaugebiete ankämpfen. Unser Antrag wurde abgelehnt. Zum Antrag hier ...