Sterntalerschule Büdesheim: bevorzugter Standort für die Ortsteilbücherei im Zuge eines Schloss-Verkaufs

Abstimmung:
Auf Antrag der FWG mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgestellt bis zum Abschluss des Bietverfahrens für das alte Schloss und damit de facto abgelehnt.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt fest: Der im Zuge des geplanten Verkaufs des Alten Schlosses bislang angedachte Umzug der Ortsteilbücherei Büdesheim in die Räumlichkeiten in der Schulstraße 3 ist eine naheliegende Lösung, da diese derzeit nicht anderweitig genutzt werden. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein Umzug an die Sterntalerschule, sofern in Kooperation mit den Beteiligten und Betroffenen des Kreises als Schulträger und der Schule hierfür eine finanziell tragbare Lösung gefunden wird. Die Vorteile wären, dass
    • die Bücherei näher an eine ihrer Hauptnutzergruppen, die Grundschulkinder, heranrücken würde und noch besser in den Schulalltag integriert werden könnte,
    • die Bücherei in diesem Zuge ebenerdig und barrierefrei gestaltet werden könnte und somit für eine weitere Nutzergruppe, z.B. Senioren aus dem benachbarten Altenhilfezentrum zugänglich würde,
    • die Räumlichkeiten in der Schulstraße für andere Zwecke genutzt werden könnten.
Der Gemeindevorstand wird daher zu Folgendem beauftragt,
    • Gegenüber dem Kreis als Schulträger und der Schule zu signalisieren, dass die Gemeinde bereit wäre, einen Teil des Verkaufserlöses für eine bauliche Erweiterung der Sterntalerschule bereit zu stellen, sofern:
        • In diese Erweiterung die Bücherei einziehen kann.
        • Die Schule ebenfalls die bauliche Erweiterung nutzen möchte und sich in diesem Zuge zu einer Schule mit Ganztagsangebot entwickelt.
        • Der Kreis als Schulträger bereit ist, sich ebenfalls an den Kosten für die bauliche Erweiterung zu beteiligen.
    • Mit dem Kreis und der Schule Verhandlungen in diesem Sinne aufzunehmen, falls von deren Seite ebenfalls Interesse signalisiert wird.
    • Die Gespräche sind zeitnah aufzunehmen, so dass erste Ergebnisse nach Möglichkeit mit Ende des anlaufenden Bietverfahrens vorliegen.

Begründung:
Die Hauptnutzer der Büdesheimer Bücherei sind Büdesheimer Kinder im Grundschulalter, in der Regel also Schüler und Schülerinnen der Sterntalerschule. Büchereibesuche sind bereits heute in den Schulalltag integriert. Es liegt daher nahe, die Bücherei an die Schule zu holen, sofern die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Andererseits scheiterten bislang die Ansätze, die Sterntalerschule in das Ganztagsprogramm des Landes aufzunehmen, unter anderem an den unzureichenden Räumlichkeiten. Durch den Auszug der Bücherei aus dem Schloss ergibt sich hier die einmalige Möglichkeit, Synergien zwischen Schule und Gemeinde zu nutzen. So könnten die Büchereiräume ein Baustein in einem künftigen Ganztagskonzept der Sterntalerschule sein. Es ist vorstellbar, dass diese Räume, z.B. über Rollregale, die nur während der Bücherei-Öffnungszeit (zwei Abende pro Woche) auseinandergeschoben werden, auch für andere Schul- oder Betreuungszwecke genutzt werden können und deshalb gemeinschaftlich vom Kreis als Schulträger und der Gemeinde finanziert werden. Auch die Co- Finanzierung der Erich-Simdorn-Halle entsprang einer solch vorbildlichen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Gemeinde Schöneck.
Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen ist bedauerlich, dass der Verkauf des Schlosses auf Basis eines guten Angebots nicht bereits im Dezember 2014 beschlossen werden konnte. Für den Fall dass das anlaufende Bietverfahren jedoch erneut ein oder mehrere gute Angebote hervorbringt, sollten die durchaus vorhandenen Chancen dieser Verzögerung genutzt werden. Denn gemäß der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2014 präferierte zwar eine Mehrheit einen Umzug der Bücherei an die Schule. Es bestanden jedoch Bedenken, dass die von Bündnis 90 / Die Grünen zur Finanzierung vorgeschlagene „Infrastrukturrücklage“ haushaltsrechtlich zulässig sei, weil nach damaligem Angebot das Schloss „nur“ ca. zum Buchwert, nicht aber mit Gewinn hätte verkauft werden können. Durch die Verzögerung besteht nun die Chance, den bevorzugten Bücherei-Standort und die damit verbundenen Kosten ohne den Umweg über eine Rücklage, als Bestandteil des Gesamt- Vorhabens „Schloss- Verkauf“ in eine Beschluss-Vorlage zu integrieren. Dafür muss aber zeitnah mit den Gesprächen begonnen werden.