20.09.2011: Überschwemmungsschutz durch Änderung der Feldwegesatzung

Abstimmung:
Nach zwei Beratungen im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz am 13.09.2012 von der Gemeindevertretung in veränderter Form einstimmig angenommen (hier ...)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege der Gemeinde Schöneck“ in folgenden Punkten zu ändern und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen:

§ 7, Abs. 1a) ist dahingehend zu präzisieren, dass konkrete Gewichts- und Breitenbeschränkungen für Fahrzeuge definiert werden, so dass die Feldwege keinen Schaden nehmen.
§9, Abs. 1 wird ersetzt durch:
1a) Eigentümer und Pächter der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch den Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird.
1b) Eigentümer und Pächter der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben zumutbare, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, dass Bodenmaterial nicht auf die Wege abgeschwemmt wird. Als zumutbar gelten ein Wiesen- Streifen von 3m Breite oder ein Hecken-Streifen von 2m Breite zwischen bewirtschaftetem Acker und Feldweg.
1c) Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern oder Pächtern derjenigen Grundstücke zu beseitigen, von deren Parzellen sie auf die Wege gelangten. § 8 Abs. 2 bleibt unberührt.

§10, Abs. 2 wird auf Euro umgestellt.

Begründung:
In Folge der neuen Karbener Biogasanlage wird auch auf Schönecker Gemarkung verstärkt Mais als Rohstoff für Gaserzeugung angebaut werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde während der frühzeitigen Trägerbeteiligung zur Biogasanlage die Befürchtung geäußert, dass durch größere und schwerere Fahrzeuge die Schönecker Feldwege beschädigt werden könnten. Um solchen Schäden vorzubeugen soll in der Satzung präzisiert werden, für welche Art von Fahrzeugen die Feldwege ausgelegt sind und die Nutzung nur für solche Fahrzeuge zugelassen werden.
Gerade bei Maisanbau bestehen zeitweise keine Versickerungsmöglichkeiten bei Starkregen, so dass mit noch mehr Überschwemmungen zu rechnen ist.
Durch die vermehrten Starkregenereignisse in Folge des Klimawandels hatten sich auch ohne Maisanbau für die Biogasanlage in den letzten Jahren bereits die Überschwemmungen in den Ortslagen vermehrt. Die Beseitigung der Schäden sowie die mittlerweile an einigen Stellen vorbeugend durchgeführten baulichen Maßnahmen verursachen erhebliche Kosten bei Anwohnern und Gemeinde. Allein die Maßnahmen der Gemeinde summierten sich von Anfang 2009 bis Mitte 2010 auf ca. 110 Tausend Euro (siehe Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.06.2010).
Es erscheint zwar unmöglich, 100-prozentigen Schutz vor Überschwemmungen zu erreichen. Da sich aber die Regenmuster in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben und sich voraussichtlich weiter dahingend verändern werden, dass Niederschlag vermehrt als Starkregen stattfindet, muss hier reagiert werden. Die Veränderungen können und dürfen nicht achselzuckend zur Kenntnis genommen werden, insbesondere bei dem zu erwartenden, verstärkten Anbau von Mais.
So wie Hausbesitzer nach dem Verursacherprinzip durch den Anschluss an die Kanalisation Vorkehrungen treffen müssen, den auf ihren Grundstücken niedergehenden Regen abzuführen, so können Vorkehrungen auch von anderen Grundstückseigentümern erwartet werden. Da keinerlei Investitionen seitens der Eigentümer erforderlich sind, ist die vorgeschlagene Regelung auch zumutbar.
Ebenfalls dem Verursacherprinzip folgend sind künftig Verunreinigungen nicht mehr von „den Eigentümern oder Pächtern derjenigen Grundstücke zu beseitigen, vor deren Parzellen sie sich befinden“ (bisherige Regelung), sondern von denjenigen „von deren Parzellen sie auf die Wege gelangten“ (vorgeschlagene Neuregelung).
Ackerrandstreifen und Feldrandhecken können dadurch Schutz bieten, dass sie am Ort des Niederschlags zusätzliche Versickerungsflächen schaffen und bereits im Ansatz verhindern, dass sich die Wasser- und vor allem Schlammassen sammeln und in die Ortslagen strömen.
Feldrandhecken stellen zusätzlich eine Barriere für die abgeschwemmte Ackerkrume dar und verhindern so, dass die Einläufe in die Kanalisation verstopft werden. Positiver Nebeneffekt ist, dass dieser Lehm auch nicht in die Kläranlage gelangt und dort keine Schäden verursachen kann, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten sind. Weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass Feuerwehreinsätze reduziert werden können.
Als Nebeneffekt können durch Feldrandhecken und Ackerrandstreifen vernetzte Biotope und ein attraktives Naherholungsgebiet für Spaziergänger und Radfahrer entstehen.