Sitzung der Gemeindevertretung am 21.06.2011: Unterschiedliche Interpretationen des Gleichbehandlungs-Begriffes
Warum für uns Grüne in der Gemeindevertretung derzeit eine Fortsetzung der Koalition mit der SPD nicht möglich ist, wurde der Öffentlichkeit in der Gemeindevertretung am 21.06. beispielhaft offenbart. Es ging um Zuschussanträge zu baulichen Maßnahmen der Musikschule (14.000 €), des SKV Büdesheim (20 Jahre je 6.500 €) und des Traktorenvereins (2 x 5.000 €). Mit unserem bisherigen Koalitionspartner hatten wir im Konsolidierungsprogramm zum Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossen, die pauschalen Investitionszuschüsse für Vereine auszusetzen. Insofern bleibt angesichts der prekären Haushaltssituation nur, die Vorhaben individuell zu betrachten und zu entscheiden.
Wir Grünen sehen dabei die Unterstützung der Musikschule als alternativlos an, weil diese ansonsten ohne Räumlichkeiten dastünde und ihrem Bildungsauftrag nicht mehr nachkommen kann. Dem SKV Büdesheim möchten wir anstatt eines Zuschusses von 130.000 Euro mit einer Kommunalbürgschaft unter die Arme greifen, um günstigere Zinskonditionen zu ermöglichen (zum Änderungsantrag hier ...). Beim Bau einer Halle für den Traktorenverein erschließt sich für die Grünen das übergeordnete Interesse der Allgemeinheit nicht. Die SPD dagegen folgte der Argumentationslinie, dass die Vereine gleich behandelt werden müssten. Hat die Gemeinde also in der Vergangenheit dem Schützenverein für ein Bauvorhaben mit fünf Prozent der Investitionssumme unter die Arme gegriffen, so müsse dies auch für den Traktorenverein gelten. Die Gemeindevertretung könne sich nicht anmaßen, die Bedeutung der Vereinsaktivitäten für die Allgemeinheit zu werten. Für uns Grüne dagegen steht die Gleichbehandlung der Generationen im Vordergrund: dass unsere Generation Entscheidungen auf Pump trifft und unsere Kinder dafür bezahlen müssen, geht nicht. Zwar wurden die Beschlussfassungen nochmals vertagt und eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss anberaumt, die Positionen scheinen jedoch klar zu sein.
Beinahe zur Randnotiz wurde die Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag zur Errichtung zweier zusätzlicher Windkraftanlagen an der Hohen Straße. Nur FWG und FDP lehnten diese weiterhin ab.
Was die Energiewende angeht sind Grüne und FWG inhaltlich also weit voneinander entfernt. Unsere Unterstützung bekam gleichwohl ein Antrag der FWG, eine Zusicherung des Bürgermeisters in der Niederschrift der letzten Gemeindevertreter-Sitzung am 12.05. zu protokollieren. Die FWG hatte im Genehmigungsverfahren zur Biogasanlage in Karben Gutachten angefordert und wollte (Bewilligung vorausgesetzt) sicherstellen, dass die Ergebnisse derselben in der nächsten Stufe des Verfahrens (Offenlegung) noch von der Gemeindevertretung diskutiert werden können. Unter dieser Voraussetzung hatte die FWG am 12.05. der Überweisung des Antrags zur "abschließenden Beschlussfassung" in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz zugestimmt. Wie sich dort am 08.06. jedoch herausstellte, war die Sache längst gelaufen: Der Gemeindevorstand hatte seine Stellungnahme bereits abgegeben, die Abgabefrist war schon am 05.05. abgelaufen. Die Vorlage für die Gemeindevertretung hatte also nur noch informatorischen Charakter. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, denn die Verfahren können sich nicht am Sitzungskalender der Schönecker Gemeindevertretung orientieren. Nur sollten alle Beteiligten darüber aufgeklärt werden, an welcher Stelle des Verfahrens sie sich befinden und ob ggf. die Diskussionsbeiträge noch von Belang sind. Ansonsten bekommt das Ganze ein unnötiges "Geschmäckle". Zur inhaltlichen Diskussion in der Gemeindevertretung und im Ausschuss mehr hier ...