26.05.2009: LKW Durchfahrtsverbot ab 3,5 t für den Denkmalbereich Frankfurter Strasse (Flaschenhals)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich im Denkmalbereich von der Frankfurter Straße 1 / Platz der Republik bis Frankfurter Straße 35 (Einmündung Kleine Wingertstraße / Schlecker) für ein LKW-Verbot ab 3,5 t nach § 45 StVo einzusetzen. Für den Buslinienverkehr soll der Zusatz „Buslinienverkehr frei“ angebracht werden.

Begründung:
Nach den Zahlen der Verkehrszählung nach Eröffnung der Südumgehung durchfahren täglich immer noch 5300 Fahrzeuge, davon 540 LKWs über 3,5t den Denkmalbereich im Flaschenhals Frankfurter Straße. Im Monat sind das über 14 Tausend LKWs.
Die bis zu 300 Jahre alten denkmalgeschützten Fachwerkbauten leiden erheblich unter dem Schwerverkehr und Spritzwasseranfall.
Die Bewegungsfreiheit für Fußgänger oder Menschen mit Kinderwagen ist unzumutbar eingeschränkt. Die Geschäftsstraße Frankfurter Straße fristet unter der immer noch viel zu hohen Verkehrslast nur noch ein Schattendasein. Die Ziele der Dorferneuerung mit der Wiederbelebung der Mitte können unter diesen widrigen Umständen nicht erreicht werden.
Die enge historische Straße ist zur Verkehrsabwicklung und besonders für die mit LKWs völlig ungeeignet.
Die Größe der LKWs mit über 40 Tonnen sind ein hohes Gefährdungspotential, wenn diese im engen Flaschenhals nahe an der Häusern vorbeifahren. Die Anfahrziele der LKWs sind überwiegend Jung und Schmitt / Thylmann Mühle, das Gewerbegebiet Uferstraße und Andienungen außerhalb des Flaschenhalses, der nur zur Durchfahrt benutzt wird.
Die Beschilderung an den Ortseingängen für LKWs mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ wird entsprechend „frei“ von den Fahrern gehandhabt.
Es muss verlangt werden, dass diese Fahrten über die Südumgehung bzw. geeignetere Innerortsstraßen für Andienungen in den jeweiligen Wohngebieten geführt werden.
Der historische und denkmalgeschützte Straßenzug darf für Abwicklung von LKW-Verkehr nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Seit der Eröffnung der Südumgehung besteht dazu die Möglichkeit. Das LKW-Verbot soll daher bereits vor der Vorlage des Verkehrskonzepts von Dorsch Consult eingerichtet werden, um weitere Schäden im denkmalgeschützten Bereich unmittelbar abzuwenden.