Beteiligung der Eigentümer an der Sanierung von Kanalanschlüssen
In der Frankfurter Straße waren im Jahr 2009 Sanierungsarbeiten an der Kanalisation erforderlich. Einerseits waren der Kanalsammler und die Anschlussleitungen defekt, andererseits war die Kapazitätsgrenze der Sammler erreicht. Im Zuge der Sanierung wurden auch die bisherigen zwei Sammler zu einem einzigen, größeren zusammengefasst. Zahlreiche Anwohner haben sich nun über ihre Gebührenbescheide beschwert. Zum einen wurde die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme insgesamt, zum anderen die Gerechtigkeit bei der Abrechnung in Frage gestellt. In einer Sitzung des Ausschusses für Strukturplanung, Bau und Verkehr präsentierten die Verwaltung und der Gemeindevorstand am 01.06.2010 die Maßnahmen und die Abrechnungen, so dass wir heute Position beziehen können und wollen.
Wirtschaftliches Handeln wurde aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen nachvollziehbar dargelegt. Zum einen wurde ausgeführt, dass bereits im Jahr 2001 die ersten Schäden bekannt wurden, diese damals aber - als kleine Lösung - mit sogenannten Inlinern behoben werden konnten. Die grundsätzliche Sanierung wurde herausgezögert, bis die Sanierung der Straße im Zuge der Fertigstellung der Umgehungsstraße anstand. Damit konnte das mehrfache, kostenträchtige Aufreißen und Sperren der Straße vermieden werden. Den Anwohnern wurden in diesem Zusammenhang "nur" die Kosten für die Erneuerung der Anschlussleitungen in Rechnung gestellt, nicht die Kosten für die Erneuerung des Sammlers.
Das Zusammenfassen der beiden Sammler zu einem einzigen erscheint auch uns als wirtschaftlichste Variante. Der Unterhalt von zwei Rohren ist für uns nachvollziehbar teurer als der von nur einem Rohr. Gleichzeitig entspricht dies, nach Information des Bau begleitenden Ingenieurbüros "dem aktuellen Stand der Technik".
Am Abend kristallisierten sich zwei Sachverhalte heraus, die von den Anwohnern als ungerecht empfunden wurden.
Zum einen, dass aufgrund des unterschiedlichen Abstands des Sammlers von den Grundstücksgrenzen die neuen Anschlussleitungen unterschiedlich lang und damit auch unterschiedlich teuer waren.
Hier gilt, gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde Schöneck: "Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten." Diese Regelung ist abgeleitet aus dem Hessischen Kommunalabgabengesetz und entspricht der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Eine Mischkalkulation, in der die Kosten vermeintlich "fair" zwischen den Anwohnern geteilt würden, würde zweifellos dazu führen, dass die Abrechnungen von den Anwohnern zu Recht angefochten werden könnten.
Weiter wurde als ungerecht empfunden, dass bei der Sanierung des Kanals in der Vilbeler Straße in Büdesheim den Eigentümern die Anschlussleitungen nicht in Rechnung gestellt worden waren. Die Gründe hierfür seitens des Gemeindevorstands waren zwar nachvollziehbare und gut gemeinte, alles in allem wäre es aber nach Auffassung der Grünen konsequent und besser gewesen, auch diese Maßnahmen abzurechnen. Diesbezüglich werden wir in Zukunft unser besonderes Augenmerk darauf richten, dass dies geschieht.
Allein schon aus haushaltspolitischen Gründen hat die Gemeinde hier keinen Ermessensspielraum mehr. Gleichzeitig vermeiden wir dann auch im Nachgang aufwändige Recherchen und den aufkeimenden Verdacht von Unrechtmäßigkeiten.