Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 361 und 363 als Wohnbauland und Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung als Spielplatz – politische Leitplanken: Vorkaufsrecht und Förderkriterien wie Energieeffizienz

Abstimmung:
Zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz überwiesen

Beschlussvorschlag unseres Änderungsantrags (Ergänzungen in Fettschrift):
    • Vor dem dritten Absatz „Die derzeitige, gemäß …“ wird folgender Absatz eingefügt:
      „Den Eigentümern der Grundstücke, die an die im Beschlussvorschlag genannten
      Grundstücke angrenzen,  wird  für Grundstücksstreifen parallel zu ihren Grundstücksgrenzen ein Vorkaufsrecht  eingeräumt, sofern dieses die Parzellierung der verbleibenden Grundstücke nicht derart beeinträchtigt, dass ein weiterer Verkauf erschwert wird."
    • Der erste Absatz wird wie folgt ergänzt:
      „Die auf beigefügtem Plan markierten gemeindeeigenen Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 361 und 363, 2.266 m² groß, werden zum aktuellen Verkehrswert + 35 Euro als Wohnbaugrundstücke am Markt zum Verkauf angeboten.
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      Nach dem zweiten Absatz „… durch den Gutachterausschuss beim Main-Kinzig-Kreis.“ wird folgender Absatz eingefügt:
      „Es werden folgende Ermäßigungen bzw. Zuschüsse je Quadratmeter Bauland eingeräumt:
1.  15,00 €/m² Zuschuss für Käufer, die Gebäude nach dem KFW- Effizienzhaus 40 Standard errichten, sofern nach Fertigstellung des Hauses ein Nachweis erbracht wird.
2.  Je Kind der Käufer, für das zum Datum des Vertragsabschlusses Kindergeld bezogen wird, 10,00 €/m² Ermäßigung.
3.  10,00 €/m² Ermäßigung für Käufer mit einem durchschnittlichen Familieneinkommen der letzten 2 Jahre unter 50.000 €.
Die Höchstgrenze der Ermäßigungen und Zuschüsse beträgt insgesamt 35,00 €/m².“

Begründung:
Zum Vorkaufsrecht: Ohne die Interessen der Gemeinde zu beeinträchtigen, ist dies ein Weg, den Alt-Anwohnern entgegenzukommen falls gewünscht.
Zu den Förderkriterien und zum Energieeffizienzstandard: Der Klimawandel schreitet voran, die Weltklimagipfel verlaufen ohne konkrete Ergebnisse. In Deutschland entfallen ca. 17 Prozent der CO2-Emissionen auf den Heizungsbereich. Heute erstellte Gebäude bestimmen über Jahrzehnte diese CO2-Emissionen. Energieeffiziente Häuser nach dem vorgeschlagenen Standard sind bereits heute gängig. Der Standard KfW40 bedeutet, dass der Neubau einen Jahresprimärenergiebedarf von maximal 40 Prozent des derzeit gesetzlich zulässigen Höchstwertes hat. In den nächsten Jahren steht zu erwarten, dass auch seitens der EU die Standards weiter verschärft werden.
Alle drei Förderkriterien wurden im Jahr 2006 von der Gemeindevertretung in dieser Form schon einmal für das Baugebiet „Auf dem Wald“ mit großer Mehrheit so beschlossen. Aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen sollten diese Förderkriterien auch auf die anstehenden Verkäufe angewandt werden.